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Grundlegende Hygiene-Anforderungen sind in der aktuellen Fassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Sie dienen dem Schutz und der Gesundheit von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und sind in den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten detailliert untersetzt.
Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen an Arbeitsstätten werden aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen im Anhang 1 der ArbStättV besondere Maßnahmen für Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten, für Arbeitsplätze im Freien und auch speziell für Baustellen festgelegt [Anhang 1, Abschn. 5.1 und 5.2].
Für die ordnungsgemäße Umsetzung aller Maßnahmen und auch für die Reinigung hat der Unternehmer zu sorgen.
Quelle: BG Bau - Erweiterte Hygiene-Maßnahmen auf Baustellen
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Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), infektionsschutz.de, https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken, CC BY-NC-ND