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IB Q³ Gefährdungsbeurteilung | Risk Assessment

Gefährdungsbeurteilung (Beispiel für Nachrüstung einer Lasterfassung) per Klick vergrößern.

DIN 56950-1:2012-05 Einleitung: […] Sie ist eine Norm zur Maschinensicherheit und in Anlehnung an den CEN Guide 414 gestaltet +hat den Charakter einer Typ-C-Norm. […]

 

Typ C-Normen sind maschinenspezifische Normen. Sie behandeln in der Regel alle
sicherheitsspezifischen Aspekte eines Typs von Maschine. Hier wurde die Risikobeurteilung und die Identifizierung der notwendigen Maßnahmen der Risikominderung für die betreffende Maschine bereits durch das zuständige Normungsgremium durchgeführt. Bei ihrer Anwendung kann deshalb davon ausgegangen werden, dass alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Bei der Risikoanalyse sollte man deshalb prüfen, ob zu dem Typ Maschine, die geplant ist, eine Typ C-Norm existiert. Lässt sich diese vollständig anwenden, kann damit die Risikobeurteilung als erledigt betrachtet werden. Die in der Norm genannten Sicherheitsmaßnahmen geben die nötige Risikominderung vor.

 

D.h. für das Veranstaltungstechnik-EUC muss keine Risikobeurteilung erstellt werden, wenn Bau und Ausrüstung entsprechend DGUV Vorschrift 17/18 bzw. DIN 56950-1:2012-05 erfolgt.

 

Die Prinzipien der inhärent sicheren (EUC-)Konstruktion (→ DIN EN ISO 12100:2011-03: Schritt 1 der Risikominderung) bzw. dem Schritt 1 der Maßnahmenhierarchie – d.h. der Realisierung von sicherheitstechnischen Maßnahmen, die Gefährdungen an der Quelle beseitigen – sind damit, soweit dies möglich ist, befolgt:


Berücksichtigung von geometrischen Faktoren und physikalischen Aspekten
Berücksichtigung des allgemeinen technischen Wissens zur Konstruktion von Maschinen
Auswahl geeigneter Technologien
Anwenden des Prinzips der mechanisch zwangsläufigen Wirkung
Vorkehrungen für die Standsicherheit
Vorkehrungen für die Wartungsfreundlichkeit
Beachten ergonomischer Grundsätze
Elektrische Gefährdungen → Beachtung der Festlegungen aus DIN EN 60204-1:2007-04
Pneumatische und hydraulische Gefährdungen → Drucküberwachung und Dimensionierung auf 2-fachen Lastdruck
Begrenzen der Gefährdungsexposition durch Zuverlässigkeit der Ausrüstung
Begrenzen der Gefährdungsexposition durch Schaffung von Einricht- und Wartungsstellen außerhalb von Gefährdungsbereichen

 

Vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen von sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen (siehe Abschnitt V. der DGUV Vorschrift 17/18 + DGUV Grundsatz 315-390) muss die Konformität geprüft werden.

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